Fit for Future

Raumknappheit

Wie kann die Universität Raum optimal nutzen, um ihre Ziele zu erreichen? Der Raum ist knapp, Bauen und Sanieren ist klimarelevant und teuer. Es lohnt sich, optimale Nutzungs- und Betriebskonzepte zu entwickeln.

Entwicklung Raumangebot

Die Universität will mit ihrer Infrastruktur optimale Bedingungen für Lehre, Forschung, Dienstleistung und Weiterbildung schaffen und sich in die Lage versetzen, zeit- und bedarfsgerecht über die benötigte Infrastruktur verfügen zu können.
 Vgl. Strategisches Ziel der Teilstrategie 6, Weiterentwicklung der Infrastruktur

Unser Ziel:

Die Universität verfügt zu jedem Zeitpunkt über ausreichende Rauminfrastrukturen in passender Qualität am richtigen Ort, für alle Tätigkeiten und Aufgaben sämtlicher Universitätsangehörigen.

Kernaussagen: In Infrastrukturfragen (Mieten, Bauen, Umbauen) ist aktuell kein autonomer Handlungsspielraum der Uni gegeben. Dieser Zustand ist begrenzt zukunftsfähig. Im Handlungsspielraum der Universität liegen Bewirtschaftungsmassnahmen, welche nur mit Beitrag und Solidarität aller Organisationseinheiten funktionieren. Das Flächenpotential mittels Auslastungsoptimierung wird mengenmässig nicht zur Überbrückung Flächendefizit gemäss nachfolgender Grafik ausreichen.

Wir sehen Massnahmen auf mehreren Ebenen vor: 

  1. Optimale Nutzung des Bestands, erarbeiten von Konzepten zur Auslastungsoptimierung und Schaffung effizienter Grundlagen (beispielsweise mittels BIM2FM). Möglicher Umsetzungszeitraum in 2-5 Jahren, wobei die quantitative Hebelwirkung auf die drohende Raumknappheit als klein einzuschätzen ist.
  2. Rasche Bereitstellung von Zusatzflächen zur Deckung der Differenz bis 2030. Es betrifft hauptsächlich hochinstallierte Forschungs- und Dienstleistungsflächen. Die Verantwortung zur Umsetzung liegt beim Kanton Bern und ist in 3-10 Jahren dringend nötig. Die Hebelwirkung ist zeitlich wie mengenmässig mittelgross.
  3. Anpassung der Zuständigkeiten und Kompetenzen in Immobilienfragen. Dies ist ein politisches Langfristprojekt und bedingt Gesetzesänderungen. Mit dieser Massnahme wird eine grosse Hebelwirkung erreicht, welche frühestens in 15-20 Jahren Wirkung zeigen wird.